Den sexuellen Missbrauch im Kontext der katholischen Kirche aufzuarbeiten, damit den Betroffenen Gerechtigkeit widerfährt, ist das wichtigste Ziel der Vorsitzenden der beste-henden Unabhängigen Kommissionen zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich der Deutschen Bistümer, die sich am 29./30.April in Fulda erstmals zu einer zweitägigen Arbeitstagung getroffen haben.

Ziel dieses Treffens war, sich über den Stand der Entwicklung in den Bistümern auszutauschen, voneinander zu ler-nen, um Synergieeffekte zu erreichen und Strategien der Aufarbeitung abzustimmen, die den Betroffenen bestmöglich gerecht wird und zukünftigen Missbrauch verhindern hilft.
Die Schaffung dieser Unabhängigen Kommissionen, die insbesondere aus Fachleuten der Justiz, der psychosozialen Versorgung, verschiedener Disziplinen der Wissenschaft und der öffentlichen Verwaltung sowie aus in der Regel zwei Mitgliedern des Betroffe-nenbeirats besteht, hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am 26.Juni 2020 mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kin-desmissbrauchs in einer Gemeinsamen Erklärung vereinbart. Mittlerweile gibt es in 16 von 27 Bistümern Unabhängige Aufarbeitungskommissionen, davon waren 14 durch ihre Vorsitzenden auf der Arbeitstagung vertreten.
Zentrale Aufgabe der jeweiligen Kommissionen ist nach Ansicht der Vorsitzenden die Aufdeckung von Strukturen in der katholischen Kirche, die Missbrauch ermöglichen, vertuschen und fördern. Die Kommissionen wollen durch die Aufarbeitung sowohl Täter identifizieren wie auch Verantwortliche benennen, die mit dem Vertuschen der Taten die Institution Kirche und die Täter geschützt haben. Dabei soll bei der Aufarbeitung das Leid der Betroffenen im Vordergrund stehen.
Weitere in der Arbeitstagung bearbeitete Fragen waren, waren: Wie kann die Zusam-menarbeit mit den Betroffenenbeiräten produktiv gestaltet werden? Welche Möglichkei-ten gibt es, das sogenannte ‚Dunkelfeld‘ zu erhellen? Welche rechtlichen Hindernisse gibt es und wie können sie überwunden werden?
Die Vorsitzenden der Kommissionen werden in ihrer Herbstsitzung eine vorsitzende Person und zwei Stellvertretungen wählen. Zu dieser konstituierenden Sitzung werden die jeweiligen Vertretungen des Betroffenenbeirates der DBK, des Beauftragten der DBK für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK), der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, des Deutschen Caritasverbandes und des Instituts für Prävention und Aufarbeitung eingela-den.
Die Vorsitzenden der Unabhängigen Kommissionen ermutigen alle Menschen, die bisher über ihre Erfahrung mit sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche geschwiegen haben, diese den Unabhängigen Ansprechpersonen bzw. Missbrauchsbeauftragten, die es in allen 27 Bistümern gibt, zu berichten, damit diese Erfahrungen anerkannt werden und in die zukünftige Interventions- und Präventionsarbeit einfließen. Kontaktdaten finden sich auf den jeweiligen Internetseiten der Bistümer.