Am 17. April 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung (4. CoBeLVO) erlassen, die für Individualsport im Freien, beispielsweise für Rudern, Segeln, Tennis, Golf, Reiten, Luftsport etc., Lockerungen vorsieht, die die Ausführung der Sportarten ermöglichen sollen.

Das Land stellt die Nutzung der Freiluft-Sportstätten allerdings unter den Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Träger der Sportstätten. Die Stadtverwaltung Speyer als Träger bereitet die Öffnung der Anlagen aktuell intensiv vor und erarbeitet ein Hygienekonzept.
"Ich kann den Wunsch der Sportlerinnen und Sportler, die schnellstmöglich wieder in ihr gewohntes Training einsteigen wollen, sehr gut nachvollziehen", betont Sportdezernentin Monika Kabs. "Der Gesundheitsschutz muss jedoch nach wie vor oberste Priorität haben. Um ein Hygienekonzept zu erarbeiten und dieses auch umsetzen zu können, haben wir uns dazu entschlossen, die Sportstätten erst Anfang Mai zu öffnen. Das gibt uns auch die Chance die nächste Besprechung zwischen Bund und Ländern, die am 30. April 2020 stattfinden soll, abzuwarten", so die Bürgermeisterin weiter.
Es gilt zu beachten, dass die 4. CoBeLVO ausschließlich Lockrungen für Freiluftsportarten vorsieht, nicht jedoch für Hallensport. Auch muss zwischen Individualsport und Mannschaftsport differenziert werden. Für den Mannschaftssport sieht die Landesverordnung zumindest im Breiten- und Amateursport keine Lockerungen vor. Für den Profi- und Spitzensport wurden in der Landesverordnung separate Ausnahmen geschaffen. Diese gelten primär für olympische und paraolympische Bundeskaderathlet*innen sowie für Profimannschaften der ersten und zweiten Bundesliga aller Sportarten. Das Vorhandensein eines ersten und zweiten Ligabetriebs alleine bedeute dabei nicht, dass die Sportler*innen von den erlassenen Lockerungen Gebrauch machen können. Es müsse sich auch um eine Mannschaft handeln, welche aus professionellen Sportler*innen – also solchen, die ihre Sportart tatsächlich als Beruf ausüben – besteht.
Die Stadtverwaltung bittet bei allen Sportler*innen um Verständnis, dass die Vorbereitung eines Hygienekonzepts Zeit in Anspruch nimmt. Nur so kann dem Gesundheitsschutz ausreichend Rechnung getragen und eine geordnete und durchdachte Öffnung der Sportstätten gewährleistet werden.