Am Donnerstag, 25. November, eröffnet der 10. Kurfürstliche Weihnachtsmarkt mit Kunsthandwerkermarkt auf dem Schwetzinger Schlossplatz und im Ehrenhof des Schlosses. Aufgrund der ab Mittwoch, 24. November, gültigen neuen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg findet der Weihnachtsmarkt dann unter der 2G Plus Regelung statt.

Das bedeutet, dass der Zugang auf das Veranstaltungsgelände nur mit Vorlage eines Impf- oder Genesenen Nachweises und zusätzlich eines tagesaktuellen Antigen oder PCR Tests möglich ist.
Der Zugang ist nur mit einem digitalen Nachweis (siehe § 6a CoronaVO) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen) oder Genesenen-Nachweis (Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion, welche nicht älter als 6 Monate sein darf), sowie zusätzlich mit einem aktuellen Testergebnis einer anerkannten Teststelle möglich. Digitaler Nachweis bedeutet entweder die CoVPass App oder ein Zertifikat mit QR-Code. Der gelbe Impfpass wird nicht akzeptiert. Da die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen werden müssen, ist auch ein Personalausweis mitzuführen.
Schüler/innen bis einschließlich 17 Jahre müssen nur den Schülerausweis (oder eine Schulbescheinigung, Schülerticket etc. zum Nachweis eines Schulbesuchs), jedoch keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen.
Schwangere und Stillende Personen sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission STIKO gibt.
Die Stadt Schwetzingen wird in Kooperation mit dem Testcenter in der Wollfabrik zusätzlich zu den bereits bestehenden anerkannten Teststellen ein Test Zelt auf dem Pigage Platz (vor Hotel Adler Post) errichten. Dort werden ab dem 25. November zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes ohne Voranmeldung Antigen-Schnelltests angeboten.
Um die Sicherheit der Besucher/innen zu gewähren, wird es zudem auf allen Plätzen eine Beschränkung der zulässigen Besucheranzahl geben.
Die Stadt Schwetzingen bittet um Beachtung.“