Am Freitag, 19. Februar können Empfänger von Mindestsicherungsleistungen zwischen 9 und 12 Uhr jeweils drei medizinische Masken in der Adlerstube, Kirchenstraße 17 abholen. Schifferstadterinnen und Schifferstadtern ab sechs Jahren, die Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII, Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistung sowie Leistungen nach dem SGB II - Hartz IV/Jobcenterleistung erhalten, stellt die Landesregierung Rheinland-Pfalz kostenfrei Masken zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung Schifferstadt gibt die KN95 (FFP2) und medizinischen Gesichtsmasken gegen Vorlage eines Nachweises über den Leistungsanspruch aus. "Wir freuen uns, die Empfänger von Mindestleistungen kostenfrei mit Masken versorgen zu können", sagt Patrick Poss, Beigeordneter für die Bereiche Migration & Integration. "Hoffentlich können wir so einen kleinen Beitrag zur finanziellen Entlastung und zum Schutz der Gesundheit leisten."