Gleich sechs Themen haben die Stadtratsfraktionen der CDU, SWG, Grüne und Die Linke gemeinsam an die Oberbürgermeisterin geschickt. Sie sollen in der nächsten Sitzung des Ältestenrats am 8. September erörtern werden. Anlass war wohl die letzte Stadtratssitzung, die etwa sechs Stunden gedauert hatte.

"Die letzte Ratssitzung hat bei uns einige Themen wieder in den Vordergrund rücken lassen, die wir gerne mit Ihnen und den Vertretern der Stadtratsfraktionen im nächsten Ältestenrat diskutieren würden", so die Begründung:
1. Wir bitten Sie für mehr Transparenz in der Bearbeitung von Anträgen zu sorgen und Fortschritte stichpunktartig im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich könnte ein Status (Offen, in Bearbeitung, Blockiert, Geschlossen) helfen auf einen Blick zu erkennen, ob an einem Thema noch gearbeitet wird oder nicht.
2. Wir bitten Sie Gäste, die in Fachgremien vorgetragen haben, nicht ohne Empfehlung des entsprechenden Gremiums im Stadtrat einzuladen und entsprechend §6.2 der Geschäftsordnung zu erweitern.
3. Wir bitten Sie Gästen die Möglichkeit zu geben in einem frühen Tagesordnungspunkt zu den entsprechenden Themen vorzutragen.
4. Nach unserem Verständnis ist die Zusammenlegung von Tagesordnungspunkten eine Änderung der Tagesordnung und sollte prinzipiell am Anfang der Sitzung beschlossen werden. Erfolgt sie erst während der Sitzung, bedarf sie entsprechend §3.4 der Geschäftsordnung eines Ratsbeschlusses mit 2/3-Mehrheit. Teilen Sie diese Auffassung? Gegebenenfalls wäre diese Bestimmung der Geschäftsordnung zu erweitern.
5. Wäre es möglich generell Protokolle direkt nach Erstellung mit dem Hinweis "Entwurf“ gekennzeichnet den Ausschuss- und Stadtratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen, wie am 25.8. ausnahmsweise geschehen?
6. Welche Möglichkeiten gibt es die Sitzungsdauer zu verkürzen, außer politische Anträge zu beschränken: Redezeit, Vertagung, Anzahl der Sprecher pro Gruppierung begrenzen, andere Ideen? Falls von den Mitgliedern des Ältestenrates gewünscht müssten die entsprechenden Schritte in der Geschäftsordnung entsprechend erweitert werden.