Ab sofort können sich Einzelpersonen, Gruppen und Vereine schriftlich um die Förderung von Projekten aus dem Verfügungsfonds der Sozialen Stadt bewerben. Der Fonds dient der Finanzierung kleinteiliger Maßnahmen, Aktionen und Projekte, die zielgerichtete Effekte im Gebiet der Sozialen Stadt Speyer Süd haben und sich an den grundsätzlichen Zielen und Handlungsansätzen des "Integrierten Entwicklungskonzepts" (IEK) der Sozialen Stadt orientieren.

Das können Projekte sein, die beispielsweise den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken, wie etwa gemeinschaftliches Gärtnern oder die integrationsfördernd sind.
Nähere Informationen, wie Ausschreibungstext und Anträge, erhalten Interessierte direkt im Quartiersbüro in der Windthorststraße 18 (ehemalige Sparkasse). Dort können die Anträge auch wieder eingereicht werden.
Insgesamt wird für das Gebiet der Sozialen Stadt in Süd eine Summe von 10.000 Euro bereitgestellt, wobei der Zuschuss pro Maßnahme 5.000 Euro im Regelfall nicht übersteigen soll. Die Antragsfrist endet am 21. März 2023. Danach entscheidet die Kernarbeitsgruppe über alle gültig eingegangenen Anträge. Spätestens zwei Monate nach erfolgter Zusage soll mit den Maßnahmen begonnen werden, die bis zum 30. November des laufenden Jahres abgerechnet sein müssen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Projekte beziehungsweise spätestens zum 31. Dezember 2023.