Um Tiere und Pflanzen vor nicht nachhaltigem, internationalen Handel zu schützen, reguliert das Washingtoner Artenschutzabkommen (kurz WA) CITES den internationalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Es ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen. 

Bei der WA Vertragsstaatenkonferenz im November 2022 wurde beschlossen, den Zebrawels (hypancistrus zebra oder L46) in Anhang 2 des internationalen Abkommens zum Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen aufzunehmen. Dadurch wird es für Halter*innen und Züchter*innen dieser Fische wichtig, einige gesetzliche Grundlagen zu kennen, um sich künftig nicht strafbar zu machen.
CITES bedeutet Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (= Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen). In CITES werden gefährdete Arten gelistet, die von hoher Attraktivität sind (sei es äußerlich oder wegen Inhaltsstoffen) und bei denen darum befürchtet werden muss, dass ein unkontrollierter Handel mit ihnen zu einem bedrohlichen Bestandsrückgang führen könnte.
Anhang 2 enthält Arten, die in der Natur noch nicht gefährdet sind, bei denen aber zu befürchten ist, dass sie gefährdet werden könnten, wenn ein unkontrollierter Handel mit ihnen erlaubt wird.
Aquaristisch bedeutsame Süßwasserfische standen bislang noch nie in Anhang 2. Das ist nun anders. Diese Änderung tritt international am morgigen 23. Februar 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten folgende Regelung:
Für die Art Hypancistrus zebra besteht nach Unterschutzstellung für Händler*innen eine Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und für private Halter*innen eine Meldepflicht nach § 7 BArtSchV. Betroffene Personen werde daher gebeten, umgehend die örtlich zuständige Artenschutzbehörde zu kontaktieren und ihren Bestand von Zebrawelsen bei der Artenschutzbehörde zu melden, um den sog. Vorerwerb (Bestand vor dem 23. Februar 2023) feststellen zu lassen. Zuständig ist in Speyer die Stadtverwaltung, Abteilung Umwelt, Forsten, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Maximilianstr. 12, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 14 27 49..
Nachzuchten können innerhalb der EU mit einem Zuchtnachweis weitergegeben werden.
Es ist allen Halter*innen und Züchter*innen dringend anzuraten, ihren Bestand an Zebrawelsen kurzfristig bei ihrer zuständigen Behörde anzumelden und damit zu legalisieren. Nur so haben besteht ein Rechtsanspruch, ihren Bestand oder dessen Nachzuchten später abzugeben. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Tiere verschenkt oder verkauft werden.