Die Stadt Speyer lässt eine Mietwerterhebung durchführen. Mit der Erhebung, welche zuletzt vor rund vier Jahren stattgefunden hat, sollen angemessene Wohnkosten für Personen festgelegt werden, die Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch beziehen.

Den Auftrag hat die Verwaltung in diesem Jahr an die Hamburger Firma Koopmann Analytics KG vergeben.
"Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis", betont Bürgermeisterin Monika Kabs. "Es muss sich dabei auch gefragt werden, wie hoch die Mieten für Menschen sein dürfen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Mit der Befragung von Vermieterinnen und Vermietern in Speyer wollen wir das ortsübliche Mietniveau bestimmen, damit anhand dessen ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung von angemessenen Wohnkosten für diese Personengruppen erarbeitet werden kann", erläutert die Sozialdezernentin.
Neben der Nettokaltmiete werden auch Daten zur Größe der Wohnung, zu den Nebenkosten sowie zur Ausstattung der Wohnung erhoben. Diese werden anonymisiert verarbeitet und die Belange des Datenschutzes eingehalten.
Der Fragebogen wurde ausgewählten Vermieter*innen aus Speyer und den großen Wohnungsbaugesellschaften postalisch zugestellt. Sie werden gebeten, an der Erhebung teilzunehmen, damit ein repräsentatives Ergebnis erzielt werden kann. Die Rücksendung der Schreiben ist bis zum 29. Januar 2024 möglich.