Die Fraktion vor Die Linke will in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtplanung un Konversion eine Reihe von eine Reihe von Fragen beantwortet haben, bei denen ihre Skepsis zum Ausdruck kommte, dass der vorgesehen Standort Kirschweg ganz am Rande der Stadt im Speyer Süd, eigentlich schon außeralb der Wohnbebauung.

Die Bedenken drehen sich beispielsweise um die schlechte Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder den aufgeschütteten Untergrund.
Nachstehend die Anfrage im Wortlaut
"Die Stadt Speyer plant im Stadtteil Süd die Errichtung eines Jugendcafes. Dieses Vorhaben wird seitens der Fraktion die LINKE ausdrücklich begrüßt und als wünschenswert erachtet. Ebenso soll dies möglichst kurzfristig im Rahmen der Fördermittel für den Stadtteil Süd verwirklicht werden. Einzig die Lage des beabsichtigten Standorts „Am Kirschweg" gibt Anlass zu den unten aufgeführten Fragestellungen, da der Standort völlig am Rande des Ortsteils liegt, für Jugendliche (12-18 Jahre !) insbesondere in den Wintermonaten schwierig/nicht unproblematisch/gefährlich erreichbar ist, erhebliche Grundstücksprobleme aufweist und deutlich geeignetere städtische Standorte zur Verfügung stehen. Diese wurden auch bereits seit längerem von der Fraktion die LINKE der Verwaltung mitgeteilt und durchaus als geeignet angesehen, insbesondere der Standort Normand-Gelände. Leider wurden diese Standorte bisher in den Ausschüssen nicht behandelt und trotz Erinnerungen der Fraktion die LINKE weder diskutiert noch in den bisherigen Bürger-Beteiligungen auch nur annähernd gewürdigt. Da dieses Vorhaben bisher nur im Jugendhilfeausschuss behandelt wurde und nicht im ASBK, obwohl es selbstverständlich thematisch bezüglich des Standorts/bauliche Gegebenheiten durchaus im ASBK zu behandeln ist, beantragen wir die BEFASSUNG mit diesem Thema im ASBK, insbesondere unter der
Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Standort Kirschweg liegt völlig am Rande des Stadtteils Speyer Süd, außerhalb der eigentlichen Einzugsgebiete am Rande eines Gewerbegebietes.
Bereits in der vor Ort stattgefundenen Bürgerbeteiligung wurden seitens der Bürger deutliche Bedenken bezüglich der Sicherheit dieses Standortes, der Gefährdung (insbesondere LKW-Verkehr), der mangelhaften Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und der Sicherheit des Gebäudes in den ungenutzten Zeiten sowie der Problematik der absoluten Randlage vorgebracht.
Werden die obigen angeführten Punkte im Einzelnen von der Verwaltung anders bewertet?
2. Der beabsichtigte Standort liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „036 B-Am Russenweiher". Dieser weist jedoch gerade im Bereich des beabsichtigten Standorts kein Baurecht aus. In einem Teil des Grundstücks wird lediglich ein Bolzplatz nachrichtlich dargestellt, JEDOCH KEINE BEBAUBARE Flächen! Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind jedoch nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen möglich.
Keine der im Gesetz genannten Ausnahme-/Befreiungsbedingungen trifft im vorliegenden Fall zu. Daher wäre im Falle einer Bebauung eine Bebauungsplanänderung unumgänglich. Mit welcher Zeitdauer ist für eine solche Bebauungsplanänderung zu rechnen?
3. Bereits vor Jahren gab es bei der Aufstellung des dortigen Bebauungsplanes erhebliche Probleme mit der für die gesamte Speyerer Innenstadt so wichtigen Frischluftschneise. Um diese zu gewährleisten, konnten ursprünglich weitere beabsichtigte Bebauungen dort nicht realisiert werden. Der Standort des beabsichtigten Jugendcafes liegt aber gerade in dieser Frischluftschneise. Wie bekannt, zählt Speyer bundesweit mit zu den heißesten Städten. Ein weiteres Zubauen dieser Schneise würde die momentane Situation aber erneut verschärfen. Müsste im Zuge einer Bebauungsplanänderung dieser klimatische Gesichtspunkt erneut durch ein entsprechendes Gutachten untersucht werden, um hier überhaupt verlässliche Daten für eine mögliche Änderung des B-Planes zu erhalten?
4. Nach der Fraktion der LINKEN vorliegenden Berichten soll sich das beabsichtigte Grundstück erheblich im Laufe der Jahre gesenkt haben. Das aufgeschüttete Grundstück (ehemaliger Graben/Altrhein?) soll dabei ursprünglich auf der gleichen Höhenlage wie die umgebenden Straßen gelegen haben. Das bedeutet aber eine Senkung von erheblichem Umfang (50-60cm?). Eine Baumaßnahme in diesem Bereich dürfte daher mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Ist der Verwaltung die Absenkung des Gebietes bekannt? Wurden hier bereits Voruntersuchungen durchgeführt? Mit welchen Mehrkosten wäre hier zu rechnen? (übrigens: vor kurzem soll in der benachbarten Kleingartenanlage in Teilen das Erdreich schlagartig abgesackt sein).
5. Im Zuge der Bürgerbeteiligung wurden von Anwohnern der Straße Kirschweg Bedenken zur Nutzung dieser Straße geäußert, da diese eine Privatstraße sei.
Demnach sei unklar, wie mit dieser Straße dann zukünftig umgegangen werden soll: Instandhaltung, Benutzung, evtl. Erwerb durch Stadt? Um welches Teilstück der Straße handelt es sich, die in privatem Eigentum ist. Wie beabsichtigt die Verwaltung hier mögliche Probleme auszuschließen? Ist dies mit weiteren Kosten verbunden?
Welche zusätzlichen Beleuchtungsmaßnahmen in welcher ca. Kostenhöhe sind zudem erforderlich?
6. Die Fraktion die LINKE hat der Verwaltung weitere (3) geeignete Standorte genannt, die für die Errichtung eines Jugendcafes in Frage kommen. Alle Grundstücke weisen dabei geringere Probleme als der Standort Kirschweg auf und sind in städtischer Hand, selbst die Verwaltung hat sich durchaus zu einzelnen Standorten positiv geäußert. Warum wurde diese Grundstücke bisher nicht vergleichend dem Standort Kirschweg gegenübergestellt ? Wann wird der ASBK mit diesen Grundstücksvorschlägen befasst?
Entsprechende Skizzen einschl. Einschätzung können der Verwaltung erneut zur Verfügung gestellt werden.