"Der Altstandort "ehemalige Celluloid-Fabrik“ ist der SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion) Süd bekannt und ist im Bodeninformationssystem erfasst", so die Antwort der für solche Altlasten zuständigen Behörde in Neustadt auf Anfrage von speyer.info. Im Jahr 2003 seien auf dem Gelände Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchgeführt worden.

Demnach gebe es ein "im Boden vorhandenes Potenzial an Schadstoffen", das bei den "bisher gegebenen Nutzungsbedingungen (Gewerbefläche, Lagerfläche, Abdeckung aus Schotter oder Asphalt) kein besorgniserregendes Risiko darstelle. Auf gut Deutsche: wenn alles verbuddelt bleibt wie bisher, bestehe kein Handlungsbedarf. Anders sieht es allerdings aus, wenn sich die Nutzungsbedingungen des Areals ändern: "Wenn eine sensiblere Nutzung wie zum Beispiel Wohnbebauung geplant ist, dann müssen im Rahmen der Bauleitplanung weitere Erkundungen durchgeführt werden", so die SGD. (ks)