Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußbo-den ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss. Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen, da die Materialkosten vergleichsweise niedrig ausfallen.

Bei der Beauftragung eines Fachbetriebes erhöhen sich die Kosten entsprechend.
Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installati-onen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise auf-gebracht, so dass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Kellerräume hoch genug sind und dass keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke an-schließen. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und An-schlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf der Wärmeverlust der gedämmten Kellerdecke einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dazu sollten die Dämmplatten meist eine Dicke von 10 bis 12 Zentimetern haben abhängig von der Dämmwirkung des Materials. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.
Zu den Details der Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energie-sparens im Alt- und Neubau berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.
Die nächsten Beratungstermine finden am Dienstag, 17.01.23 von 16 – 20.30 Uhr, in Speyer statt.
Die Beratung ist kostenfrei. Sie findet telefonisch und an einigen Beratungsorten auch wieder persönlich statt. Weitere Informatio-nen und einen Termin erhalten Verbraucher/innen unter 06232/14-0. (Foto: B. Andre)