Die Kommunen sind neben dem Bund und den Ländern gefordert, die Istanbul Konvention mit den darin enthaltenen Maßnahmen zur Prävention und Intervention gegen Gewalt an Frauen und Mädchen umzusetzen. Dieser völkerrechtliche Vertrag ist seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft gesetzt. Noch ist nicht allzu viel passiert.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises machen sich nun gemeinsam auf den Weg und laden ein zu einer digitalen Fachveranstaltung
"Impulse zur Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene" am 29. März 2022 um 18 Uhr.
"Weil unfair gefa¨hrlich ist – Die Istanbul Konvention in der kommunalen Arbeit gegen Gewalt", zu diesem Thema spricht Katharina Wulf, Gescha¨ftsfu¨hrerin des Landesverbandes Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V.
Renate Vossler, Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Oldenburg stellt den "Kommunalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Ha¨usliche Gewalt in Oldenburg" vor.
Beim anschließenden Austausch sollen offene Fragen geklärt und Impulse gesetzt werden, um die Umsetzung auf kommunaler Ebene voranzubringen.
Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Frauenunterstützungseinrichtungen, Schulen, Jugend- und Sozialarbeit, Polizei, Justiz, Fachstellen, Frauenverbände und alle am Thema Interessierten.
Anmeldungen sind möglich bis 28.03.2022 unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die Veranstaltung findet über die Konferenzplattform Zoom statt, der Zugangslink wird nach Eingang der Anmeldung verschickt.

Die Istanbul Konvention – Hintergrund:
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, auch bekannt als Istanbul Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Er schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Das Übereinkommen ist in Deutschland seit 01.02.2018 in Kraft. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen der Gewalt offensiv vorzugehen.